Möchten Sie mehr über die DSGVO erfahren?

Mit unserem kostenlosen Audit für Ihre Website können Sie prüfen, ob Ihre Website DSGVO-konform ist.

    Sie möchten die Datenschutzvorschriften besser verstehen? Müssen Sie die Cookie-Nutzung auf Ihrer Webseite mit der Einhaltung des EU-Cookie-Gesetzes in Einklang bringen? Wir helfen Ihnen dabei.

    Erreichen Sie ganz einfach DSGVO-Konformität

    Um Cookie-Compliance zu erreichen, muss der Nutzer informiert werden und die Möglichkeit haben, seine Einwilligung zu der Erfassung und Verarbeitung seiner Daten zu geben. Mit den leistungsstarken und automatischen Kernfunktionen der Cookiebot CMP ist dies möglich.

    • Monitoring: Bleiben Sie auf dem Laufenden über die Cookies und Tracking-Technologien, die Ihre Webseite verwendet, und ermöglichen Sie die Benachrichtigung und Einwilligung der Nutzer
    • Kontrolle: Falls erforderlich, verhindern Sie, dass Cookies verwendet werden, wenn der Nutzer keine Einwilligung abgegeben hat
    • Einwilligung: Holen Sie informierte, granulare Einwilligungen der Nutzer ein und speichern Sie sie, um DSGVO-Konformität zu erreichen

    DSGVO Konformität – FAQ

    Gilt die DSGVO für mein Unternehmen?

    Die DSGVO ist „extraterritorial”, was bedeutet, dass das Gesetz Einwohner der Europäischen Union schützt. Wenn Ihr Unternehmen Geschäfte mit Einwohnern der Mitgliedsländer macht (z. B. Produkte oder Dienstleistungen anbietet) und/oder wenn Ihre Webseite Daten von diesen Einwohnern sammelt, dann gilt die DSGVO für Sie. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Unternehmen seinen Sitz in der EU hat oder nicht.

    Unterscheidet sich die DSGVO der EU von der britischen GDPR?

    Die DSGVO der EU unterscheidet sich kaum von der britischen GDPR, da das Vereinigte Königreich eine Version der DSGVO mit nur wenigen Änderungen übernommen hat. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union im Jahr 2020 (Brexit) unterliegt der Datenschutz im Vereinigten Königreich nicht mehr der DSGVO, da es kein Mitgliedstaat mehr ist. Die britische GDPR trat am 30. Januar 2020 in Kraft, zusammen mit einer geänderten Version des Data Protection Act 2018 und den Privacy and Electronic Communications Regulations (PECR).

    Wie die DSGVO der EU umfasst auch die britische GDPR die folgenden Aspekte:

    • Sie gewährt den Einwohnern des Vereinigten Königreichs eine Reihe von Rechten bezüglich ihrer personenbezogenen Daten und des Datenschutzes
    • Sie erfordert die Einholung einer gültigen Einwilligung der Nutzer, z. B. für die Verwendung von Cookies und Tracking-Technologien auf Ihrer Website, bevor personenbezogene Daten gesammelt oder verarbeitet werden
    • Sie erfordert eine sichere Speicherung und Dokumentation der Einwilligung
    • Sie erfordert, dass der Nutzer seine Einwilligung genauso einfach ändern oder widerrufen kann, wie er sie erteilt hat

    Beide Verordnungen verwenden ein „Opt-In”-Modell für die Einwilligung, was bedeutet, dass in den meisten Fällen die Einwilligung der Nutzer eingeholt werden muss, bevor Daten gesammelt oder verarbeitet werden können. Die Unternehmen müssen auch eine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung haben, wie die Einwilligung der Nutzer oder andere Optionen wie die Erfüllung eines Vertrags.

    Im Rahmen der DSGVO der EU hat jedes Mitgliedsland seine eigene Datenschutzbehörde, die für die Durchsetzung zuständig ist. Die Durchsetzungsbehörde für die britische GDPR ist der Information Commissioner, der das Information Commissioner’s Office (ICO) vertritt, also eine zentrale Behörde. Wie die DSGVO der EU gewährt auch die britische GDPR den Verbrauchern kein privates Klagerecht, d. h. die Möglichkeit, bei Datenschutzverletzungen oder anderen Verstößen zu klagen.

    Die britische GDPR deckt drei Bereiche ab, die in der DSGVO der EU nicht enthalten sind:

    • nationale Sicherheit
    • Nachrichtendienste
    • Einwanderung
    Wie kann ich meine Webseite DSGVO-konform machen?

    Wir können keine Rechtsberatung leisten und empfehlen daher, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn es um Ihre spezifische Geschäftssituation und die spezifische Datenerfassung Ihres Unternehmens geht.

    Die DSGVO bietet jedoch klare Richtlinien und Best Practices. Unternehmen müssen über eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten verfügen. Die Einwilligung der Nutzer ist eine gängige Rechtsgrundlage, aber es gibt auch andere, wie die Erfüllung eines Vertrags oder ein öffentliches Interesse. Die sicherste Rechtsgrundlage für viele Arten und Zwecke der Datenverarbeitung ist die Einholung und sichere Verwaltung der Nutzereinwilligung mit einer Consent Management-Lösung.

    Bei der Verwendung der Einwilligung als Rechtsgrundlage müssen Unternehmen in vielen Fällen die Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie deren personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten. Eine gültig Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Die Nutzer müssen in der Lage sein, auf granularer Ebene zu verstehen, in welche Datennutzung sie einwilligen, und Webseiten dürfen keine Tricks anwenden, um die Einwilligung zu erlangen.

    Unternehmen müssen immer klare Informationen bereitstellen, z. B. in einer Datenschutzerklärung auf der Webseite, die den Nutzern mitteilen, welche Daten gesammelt werden, zu welchen Zwecken und wie sie weitergegeben, verkauft oder verwendet werden können. Die Nutzer müssen auch über ihre gesetzlichen Datenschutzrechte informiert und beraten werden, wie sie diese Rechte ausüben können.

    Die Installation einer Consent Management Platform (CMP) wie der Cookiebot CMP ist einfach und das Setup ist benutzerfreundlich. Die Cookiebot CMP ermöglicht es Unternehmen, Informationen zum Datenschutz bereitzustellen und gültige Einwilligungen von Nutzern einzuholen und zu speichern. Zudem scannt die CMP auch Webseiten, um festzustellen, welche Cookies und Tracking-Technologien verwendet werden, und blockiert deren Verwendung, bis die Einwilligung des Nutzers eingeholt wurde, und hilft so Datenschutzkonformität zu gewährleisten.

    Mit Hilfe von Funktionen zur Geolokalisierung kann die CMP Nachrichten und Funktionen an den Standort des Nutzers anpassen, um beispielsweise DSGVO Konformität zu ermöglichen. Dank der automatisierten Verwaltung von Einwilligungen bleibt die CMP auch in Bezug auf die Technologie und Rechtslage auf dem neuesten Stand, um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen.

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    Erfahren Sie, wie einfach es ist, Ihre Website datenschutzkonform zu gestalten

    Mit der Cookiebot CMP können Sie Ihre Webseite DSGVO-konform machen. Die CMP ist ganz einfach einzurichten, benutzerfreundlich anzupassen und nutzt eine leistungsstarke Scanning-Technologie, die Ihnen hilft, DSGVO-Konformität zu erreichen und aufrechtzuerhalten. Das Beste daran: Sie können kostenlos loslegen. So geht’s.

    Automatiseret cookie-scanning og deklaration

    1. Scannen Sie Ihre Website

    Geben Sie einfach die Adresse Ihrer Website ein, um einen kostenlosen Scan durchzuführen, der die von Ihnen verwendeten Cookies und andere Tracking-Technologien aufspürt und Sie darüber informiert, ob diese datenschutzkonform eingesetzt werden.

    2. Starten Sie mit Ihrer kostenlosen Testversion

    Melden Sie sich für Ihre kostenlose 14-tägige Testversion an. Ganz schnell und einfach – in nur 3 simplen Schritten, die keine IT- oder juristischen Ressourcen erfordern. Profitieren Sie von einer hochmodernen Consent Management-Lösung mit automatischem Monitoring und Blocken von Cookies.

    3. Passen Sie Ihre CMP an Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an

    Passen Sie das Erscheinungsbild und das Messaging der CMP mit benutzerfreundlichen Tools an die einschlägigen Vorschriften und das Branding Ihres Unternehmens an. Bieten Sie klares Messaging und Einwilligungsoptionen, um Vertrauen aufzubauen und die Opt-In-Raten zu erhöhen.

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    Häufig gestellte Fragen

    Welche Rechte haben Verbraucher gemäß der DSGVO?

    Gemäß der DSGVO haben Verbraucher die folgenden Rechte:

    • Recht auf Auskunft – auf Einsicht in oder Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, die erfasst wurden
    • Recht auf Berichtigung – auf Berichtigung unvollständiger oder falscher Daten über sie
    • Recht auf Löschung – das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen (auch „Recht auf Vergessenwerden” genannt)
    • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung – Einschränkung, welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden dürfen und zu welchen Zwecken
    • Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen – um der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen
    • Recht auf Benachrichtigung – über die Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
    • Recht auf Datenübertragbarkeit – eine Kopie ihrer Daten in einem vernünftig nutzbaren Format zu erhalten
    • Recht auf automatisierte individuelle Entscheidungen, einschließlich Profiling – um den Einsatz von Technologien zur Entscheidungsfindung in Bezug auf den Nutzer abzulehnen
    Welche Strafen drohen bei der Nichteinhaltung der DSGVO?

    Für die Durchsetzung der DSGVO ist in jedem EU-Mitgliedstaat eine Datenschutzbehörde zuständig.

    Die Geldbußen nach der DSGVO können bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder 20 Mio. Euro betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Höhe der Geldbußen richtet sich in der Regel nach der Art, Schwere und Dauer des Verstoßes.

    Die DSGVO sieht kein privates Klagerecht vor, sodass Verbraucher Unternehmen, die gegen den Datenschutz verstoßen, nicht verklagen können. Zu den zusätzlichen Sanktionen kann die Aufforderung gehören, die Datenverarbeitung zu ändern oder einzustellen. Dies kann zu einer Einschränkung oder einem Verlust von Daten und Einnahmen führen. Verstöße gegen den Datenschutz können auch erhebliche negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Nutzer und den Ruf eines Unternehmens haben.

    Was sind Rechtsgrundlagen?

    Gemäß der DSGVO sind Rechtsgrundlagen oder die „Rechtmäßigkeit der Verarbeitung” rechtlich zulässige Gründe für Unternehmen oder andere Organisationen, personenbezogene Daten zu sammeln und zu verarbeiten.

    Die Einwilligung der Nutzer ist eine Rechtsgrundlage, obwohl die DSGVO insgesamt sechs auflistet. Eine „betroffene Person” ist eine Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, z. B. E-Commerce-Kunden, Besucher von Webseiten, App-Nutzer usw.

    Die Rechtsgrundlagen der DSGVO sind:

    • die erteilte Einwilligung der betroffenen Person (z. B. der Nutzer)
    • die Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person
    • die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der für die Datenverarbeitung Verantwortliche (z. B. das Unternehmen) unterliegt
    • der Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person
    • das öffentliche Interesse oder wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt
    • berechtigte Interessen, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden, z. B. aus individuellem, kommerziellem oder gesellschaftlichem Interesse

    Das berechtigte Interesse wird häufig zur Rechtfertigung der Datenverarbeitung herangezogen, kann aber nur schwer angemessen bewiesen werden. Die sicherste Rechtsgrundlage für viele Arten und Zwecke der Datenverarbeitung ist die Einholung und sichere Verwaltung der Einwilligung der Nutzer mit einer Consent Management-Lösung.

    Was sind „personenbezogene Daten”?

    Im Allgemeinen können sich personenbezogene Daten auf alle Informationen beziehen, die sich auf eine Person beziehen und es ermöglichen, diese Person direkt oder indirekt zu identifizieren. Dabei kann es sich um offensichtliche Daten wie Namen, Ausweisnummern oder E-Mail-Adressen handeln oder um weniger offensichtliche Daten, die nur in Kombination mit anderen Daten identifizierbar sind, wie IP-Adressen oder Browser-Cookie-Informationen.

    Es gibt auch eine zusätzliche Kategorie „sensibler” personenbezogener Daten, bei denen es sich um Informationen handelt, die zwar identifizierbar sind, aber bei Missbrauch auch Schaden anrichten könnten. Dazu gehören Daten wie Geschlecht, religiöse Überzeugungen, politische Zugehörigkeit oder medizinische Informationen. Einige technische Informationen wie biometrische Daten oder Geolokalisierungsdaten können ebenfalls in diese Kategorie fallen, wenn die Absicht besteht, sie zur Identifizierung einer Person zu verwenden.

    Muss ich für jede Datenerfassung eine Einwilligung des Nutzers einholen?

    Wir können keine Rechtsberatung leisten und empfehlen daher, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn es um Ihre spezifische Geschäftssituation und die spezifische Datenerfassung Ihres Unternehmens geht.

    Insgesamt ist es wichtig zu wissen, welche Vorschriften Sie einhalten müssen. Ihre Pflichten können sich im Rahmen der ePrivacy-Richtlinie von denen der DSGVO oder der Datenschutzgesetze in den Vereinigten Staaten unterscheiden.

    Abgesehen von den rechtlichen Anforderungen ist es jedoch wichtig, den Nutzern Transparenz über die Datenerfassung und -verwendung zu bieten und ihre Einwilligung einzuholen und zu respektieren, um ein positives Nutzererlebnis zu schaffen, das das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärkt und dazu beiträgt, ein höheres Engagement und längerfristige Beziehungen zu entwickeln.

    Was ist, wenn ich noch andere Vorschriften einhalten muss?

    Bei Unternehmen, die in mehreren Regionen oder Ländern tätig sind, ist es durchaus möglich, dass Sie mehrere Vorschriften einhalten müssen. DSGVO-Konformität hilft Unternehmen aufgrund ihres Umfangs und ihrer Spezifität oft erheblich bei der Einhaltung anderer Gesetze.

    Die Einhaltung der Gesetze auf Bundesstaatsebene in den Vereinigten Staaten kann sich jedoch aufgrund der spezifischen Anforderungen und des „Opt-Out”-Modells für die Einwilligung ganz anders gestalten. Wir können keine Rechtsberatung leisten und empfehlen, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn es um Ihre spezifische Geschäfts- und Datenverarbeitungssituation geht.

    Mit einer Consent Management-Lösung wie der Cookiebot CMP können Sie Nutzern in verschiedenen Ländern unterschiedliche Optionen anbieten, indem Sie Geolokalisierungsfunktionen nutzen. So können Sie die richtigen Datenschutzinformationen bereitstellen und die korrekte Einwilligung einholen, um die unterschiedlichen Vorschriften einzuhalten.

    Wie kann ich verhindern, dass ich eine Geldstrafe erhalte?

    Wir können keine Rechtsberatung anbieten oder garantieren, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden und empfehlen daher, einen qualifizierten Rechtsbeistand zu konsultieren, wenn es um Ihre spezifische Geschäftssituation und die spezifische Datenerfassung Ihres Unternehmens geht.

    Es ist jedoch wichtig zu wissen, welche Vorschriften Sie einhalten müssen und welche Anforderungen diese in Bezug auf Verbraucherrechte, Benachrichtigung, Einwilligung und Datennutzung stellen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, welche Cookies und andere Tracking-Technologien auf Ihrer Webseite verwendet werden, um sicherzustellen, dass eine korrekte Einwilligung eingeholt werden kann.

    Es ist wichtig, dass die Einwilligung korrekt eingeholt wird und dass die Nutzer klar über ihre Wahlmöglichkeiten informiert werden. Dark Patterns und andere Elemente, mit denen die Nutzer zur Einwilligung gedrängt oder überlistet werden sollen, sollten nicht verwendet werden.

    Außerdem sollte sichergestellt werden, dass nur so viele Daten wie nötig erfasst und nur für die mitgeteilten Zwecke verarbeitet werden. Stellen Sie sicher, dass die Daten korrekt sind und nur so lange gespeichert werden, wie sie zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks benötigt werden. Halten Sie die erforderlichen Sicherheits- und Datenschutzstandards ein und gewährleisten Sie ein Verfahren zur Wahrung der Rechenschaftspflicht.

    Eine Consent Management-Lösung (CMP) kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Einwilligungen korrekt einzuholen und zu speichern, sondern auch sicherzustellen, dass Sie stets genaue und aktuelle Informationen über die verwendeten Datenverarbeitungsdienste (z. B. Cookies) bereitstellen.

    Werde ich einen großen Datenverlust haben, wenn ich eine CMP verwende?

    Das muss nicht sein, auch wenn wir keine Garantien für die Performance einzelner CMP-Implementierungen geben können. Es gibt viele Möglichkeiten, Ihre Consent Management Platform (CMP) zu optimieren, um die Opt-In-Raten und den Datenfluss zu erhöhen. Wichtig ist ein ansprechendes User Interface zu bieten, das zu Ihrem Corporate Branding passt, klares Messaging enthält und über benutzerfreundliche Funktionen verfügt. Es ist zudem sehr hilfreich, wenn Sie es den Nutzern leicht machen, Ihre Datenverarbeitung zu verstehen und eine Entscheidung zu treffen.

    Die Cookiebot CMP bietet zudem ein Analytics-Tool, das Ihnen dabei hilft, die Performance der CMP zu analysieren und sie zu optimieren, um die Datenerfassung zu maximieren. Es sollte auch beachtet werden, dass viele Premium-Werbekunden zunehmend auf einem Nachweis der eingeholten Einwilligung bestehen, bevor sie mit Unternehmen eine Geschäftsbeziehung eingehen, sodass eine nicht korrekt eingeholte Einwilligung die Werbeeinnahmen beeinträchtigen kann.

    Welche Features sind in dem Free-Paket nicht enthalten?

    Das Free-Paket beinhaltet nicht die folgenden Standard-Features des Premium-Pakets:

    • Anpassen des Banners
    • Anpassen der Erklärung
    • Unterstützung mehrerer Sprachen
    • Datenexport
    • Geolokalisierung
    • Masseneinwilligung
    • Einwilligungsstatistiken
    • Interner Domain-Alias für Entwicklung, Test und Staging

    Schauen Sie sich unsere Preise & Pakete an, um weitere Informationen zu erhalten oder einen vollständigen Vergleich durchzuführen.

    Muss ich einen Vertrag unterzeichnen?

    Wir haben keine Verträge für Cookiebot CMP und es gibt keine versteckten Gebühren oder langfristigen Verpflichtungen. Sie können Ihr Abonnement jederzeit kündigen.

    Wie viel kosten Ihre Pakete nach der kostenlosen Testphase?

    Das hängt von Ihren Geschäftsanforderungen und der Anzahl der Domains und Unterseiten ab, die Sie haben.

    Sehen Sie sich unsere Preise & Pakete an, um weitere Informationen für die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zu erhalten.

    Kann ich meine kostenlose Testversion kündigen?

    Ja, Sie können Ihre kostenlose Testversion oder Ihr Paket jederzeit kündigen, wenn Sie sich zuvor angemeldet haben. Sie können dies über Ihre Seite „Mein Konto” tun. Die Herabstufung oder Kündigung wird zum Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums wirksam.

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